Q-Zertifizierung

Unternehmen, die sich an der Initiative "ServiceQualität Deutschland in Schleswig-Holstein" beteiligen, können sich mit dem Qualitätssiegel "ServiceQualität Deutschland" auszeichnen lassen. Die Auszeichnung zeigt Ihren Kunden, dass in Ihrem Betrieb Mitarbeiter arbeiten, die dauerhaft und mit System für optimalen Service sorgen. Das Qualitätssiegel "ServiceQualität Deutschland" wird für eine Dauer von drei Jahren vergeben. Für die Erlangung des Qualitätssiegels sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

1. Erfolgreiche Teilnahme mindestens eines Mitarbeiters pro Betrieb an dem Seminar "Ausbildung zum Qualitäts-Coach" im Rahmen der Initiative "ServiceQualität Deutschland".

Der Qualitäts-Coach ist der Ansprechpartner für die Einführung und Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und wird in einem zweitägigen Seminar dafür ausgebildet. Nicht nur Geschäftsführer oder Betriebsinhaber, sondern auch Mitarbeiter können zum Q-Coach ausgebildet werden und auf diese Weise besonders gefördert werden.

 

2. Anwendung und Einsatz der Arbeitsinstrumente:

  • Erarbeitung eigener betrieblicher Serviceketten für die Hauptkundengruppen
  • Überprüfung der Servicequalität mit Hilfe der Qualitätsbausteine
  • Anwendung des Beschwerdemanagements
  • Erstellung eines Aktionsplanes mit mindestens acht konkreten Maßnahmen
  • Abgabe des Teamversprechens und des Qualitätsversprechens gegenüber Kunden.

 

3. Bereitschaft, die Qualität laufend zu verbessern und die Selbstkontrolle mit Hilfe der entsprechenden Instrumente jährlich vorzunehmen.

 

4. Einreichen der vollständig ausgefüllten Unterlagen an die Prüfstelle.

 

5. Bezahlung der Prüfgebühr nach Eingang des Antrages:

Die Kosten für die Antragsstellung und Verleihung des Qualitätssiegels "ServiceQualität Deutschland in Schleswig-Holstein" Stufe I richtet sich nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter im Unternehmen.

  • Unternehmen bis 15 Mitarbeiter 230,- Euro zzgl. MwSt.
  • Unternehmen ab 15 Mitarbeiter 280,- Euro zzgl. MwSt.

Die Antragsgebühren beinhalten die Prüfung der Unterlagen und Dokumentation in einem Auswertungsbericht. Zusätzlich beinhaltet die Gebühr die Kosten für Plakette, Urkunde und einer Grundausstattung an Werbematerial.

 

6. Einreichen des überprüften und erneuerten Maßnahmenplans ein Jahr nach der offiziellen Verleihung des Qualitätssiegels der Stufe I

 

7. Einreichen des überprüften und erneuerten Maßnahmenplans zwei Jahre nach der offiziellen Verleihung des Qualitätssiegels der Stufe I

 

 

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